Petition zur Verpackungssteuer

Seit dem 01.01.2022 gilt in Tübingen die Verpackungssteuer. Für Einwegverpackungen für Essen und Trinken wie z.B. Plastikschüsseln oder Kaffeebecher muss seither ein fester Betrag gezahlt werden. Dadurch werden Einwegverpackungen vermieden und Mehrwegsysteme attraktiver. ?

Jedoch hat McDonalds gegen die Steuer geklagt und der VGH Mannheim hat mit seinem Urteil vom 30.03. 2022 die Verpackungssteuer für unwirksam erklärt. Allerdings hat er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Das bedeutet, dass dieser Fall auf Bundesebene vor dem höchsten Verwaltungsgericht nochmal verhandelt werden kann. Wenn dieser Weg gegangen wird, bleibt die Verpackungssteuer erst einmal gültig, bis ein Urteil des BVerwG vorliegt.

Am 19.05. entscheidet der Gemeinderat darüber, ob Tübingen in Revision gehen soll und ob die Steuer bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter gelten soll, oder ob sie bis dahin ausgesetzt wird.

Die Verpackungssteuer ist das wirksamste Instrument, dass wir gegen den Müll in der Stadt haben. Gleichzeitig schauen gerade auch viele andere Städte auf das Geschehen in Tübingen.. Deshalb ist es so wichtig, dass der Gemeinderat für die Revision und gegen eine Aussetzung der Steuer stimmt!

Um das zu erreichen gibt es jetzt eine Petition, die dem Gemeinderat zeigen soll, wie wichtig den Tübinger*innen das Thema Müllvermeidung ist.
Unterschreibt die Petition und schickt sie an eure Freund*innen, Familie und Bekannte! Wir brauchen so viele Unterschriften wie möglich bis zur Entscheidung des Gemeinderats. ?

Die Petition und weiter Informationen findet ihr unter: https://chng.it/tBDysPGn

Menü schließen